Ausgangslage

Der Kanton Solothurn bezahlt wegen der 5 km Regel nur den Schülerinnen und Schülern aus den Dorfteilen Heinrichswil und Winistorf die Schulbusabonnemente. Damit keine Ungleichbehandlung für den fusionierten Dorfteil Hersiwil entsteht hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 21. August 2013 beschlossen, die Kosten für die Busabonnemente der Schülerinnen und Schüler aus Hersiwil im gleichen Rahmen zu tragen.

Berechtigung
  • Schülerinnen/Schüler die das oz13, das DeLu oder die Kantonsschule in einer Klasse der obligatorischen Schulzeit (bis und mit 9. Kl.) besuchen.
  • Massgebend ist die Klasse und nicht das Alter der Schülerinnen/Schüler
  • Eine Entschädigung erfolgt nur für die Busabonnemente der Zonen 196/201 (OZ13) und für die Zonen 196/200/201 (Kantonsschule)
Schülerinnen und Schüler der Dorfteile Heinrichswil und Winistorf

Die Busabonnemente für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe Wasseramt Ost an den Standorten oz13 (Subingen) und DeLu (Luterbach) werden durch die Schule organisiert und die Kosten werden vom Kanton übernommen. Die Eltern sind gebeten, diese mit dem Bestellformular der Schule beim Schulsekretariat direkt zu bestellen.

Schülerinnen und Schüler des Dorfteiles Hersiwil

Die Eltern sind gebeten die Busabonnemente selber zu kaufen (ausser die Schüler des DeLu) und die Quittung mit den entsprechenden Angaben und Zahlungsinformationen an die Gemeinde zu senden. Die Gemeinde wird Ihnen dann die Kosten der Busabonnemente zurückerstatten.

Entschädigung an Zweiradfahrerinnen und -fahrer

Der Gemeinderat begrüsst insbesondere die Benutzung des Fahrrades als Transportmittel für den Schulweg und richtet deshalb eine Belohnung (Gutschein im Wert von Fr. 100.- der Stadtvereinigung Solothurn) an Schülerinnen und Schüler aus, welche auf ein Abo verzichten und mit einem Zweirad zur Schule gehen.