Hundesteuer / Amicus / Registrierungspflicht

Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.

Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?

Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:

  • Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
  • Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
  • Export und Tod des Hundes

Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.

Was ist ab 2026 neu?

Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?

 

Haftpflichtversicherung

Mit der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde ist der Nachweis zu erbringen, dass eine Haftpflichtversicherung nach § 10 Hundegesetz abgeschlossen ist:

Im Hundegesetz § 7 Abs. 2 sind die Hundehaltenden verpflichtet, bei der Anmeldung den Nachweis zu erbringen, dass eine Haftpflichtversicherung nach § 10 abgeschlossen ist. Die Halter haben eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, welche die Risiken der Hundehaltung einschliesst und sowohl die Haftpflicht des Halters als auch die derjenigen Person abdeckt, welche den Hund tatsächlich beaufsichtigt. Weitere Informationen erhalten Sie beim Veterinärdienst des Kanton Solothurns.

 

Hundesteuer ab 2026

Am 18. Mai 2025 hat die Stimmbevölkerung der Teilrevision des kantonalen Hundegesetzes zugestimmt. Das revidierte Gesetz hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 2025/1804 vom 3. November 2025 per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Demnach wird ab 2026 die kantonale Hundesteuer von Fr. 35.- zusammen mit der Gemeindehundesteuer von Fr. 80.- in Rechnung gestellt.

 

Animundo und ePetCard

Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

 

 

Steuersatz

Hundesteuer pro Hund, CHF 80.00, zusätzlich CHF 35.00 kant. Hundesteuer

Mahngebühr pro Mahnung, CHF 50.00